Von einer Sozialbestattung ist in Deutschland die Rede, wenn die Voraussetzungen nach § 74 SGB XII vorliegen. Das heißt, dass bestattungspflichtige Hinterbliebene vorhanden sind, diese jedoch aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht für die Kosten einer Bestattung aufkommen können. Dieses trifft vor allem Menschen mit geringem Einkommen, Rentner, derzeit Arbeitslose (auch Hartz 4) und auch viele Erwerbsunfähige.
Bestattungspflichtige der Rangfolge
- Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Die volljährigen Kinder des Verstorbenen
- Die Eltern des Verstorbenen
- Die volljährigen Geschwister des Verstorbenen
- Die Großeltern des Verstorbenen
- Grundsätzlich vorrangig bestattungspflichtig sind die Erben
Die in der Rangfolge genannten Personen sind grundsätzlich zur Bestattung verpflichtet!
Antrag auf Bestattungskosten Berlin
Hier finden Sie den Antrag auf Übernahme der Bestattung nach § 74 SGB XII der Berliner Behörden zum Download.
Sollten Ihre finanziellen Mittel zur Bestattung eines Verwandten nicht ausreichen, müssen Sie sich mit Ihrem zuständigen Sozialamt in Verbindung setzen. Dieses wird Ihnen alle Fragen bezüglich der weiteren Vorgehensweise bei dem Antrag einer Sozialbestattung schnellstens beantworten. Gerne können Sie sich auch vertrauensvoll zunächst an uns wenden. Wir sind Ihnen mit unserer Erfahrung bei allen weiteren Schritten behilflich, gerne vereinbaren wir für Sie einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Sozialamts und füllen mit Ihnen den Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten einer Sozialbestattung aus. Auf unsere Webseite finden Sie einen Link zum Download des Antrags auf Bestattungskosten bei den Berliner Behörden.
Hier können Sie den Antrag der Behörden direkt herunterladen in PDF Form.
Kosten einer Sozialbestattung
Für die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens sind Sie selbst verantwortlich. Hierfür bekommen Sie eine Kostenübernahmeerklärung vom Sozialamt nach §74 SGB XII (Sozialbestattung). Diese garantiert dem Bestattungsunternehmen in der Regel eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger.
Mit dieser Kostenübernahmeerklärung können Sie nun die Bestattungsangelegenheiten mit uns frei vereinbaren. Weiterhin bekommen Sie eine Kostenübernahmeerklärung für den Friedhof und – wenn benötigt – auch für das Krematorium. Da viele Ämter nicht zeitnah Anträge bearbeiten, nehmen wir Bestattungen mit voraussichtlicher Kostenübernahme des Sozialamts auch ohne Vorlage dieser Bescheinigung in Auftrag.
Was ist eine Sozialbestattung?
Wünschen Sie eine persönliche Beratung zu unserer Sozialbestattung in Berlin? Dann rufen Sie uns jederzeit an.
Ihre Rechte bei einer Sozialbestattung
Grundsätzlich sollte sich die Sozialbestattung in der Ausstattung nicht von einer regulären Bestattung im schlichten Rahmen unterscheiden. Sie dürfen frei entscheiden, ob sie eine Erd- Feuer- oder Seebestattung für Ihren Hinterbliebenen wünschen. Sie dürfen auch den Bestatter Ihres Vertrauens sowie den Friedhof frei auswählen. Lediglich das Krematorium kann der Sozialhilfeträger vorgeben. Auch das Recht auf Kostenübernahme für eine Trauerfeier steht Ihnen ohne Ausnahme zu.
Erbausschlagung bei der Sozialbestattung
Kümmert sich ein Bestattungspflichtiger nicht um die Bestattung oder verweigert er diese, so beauftragt das zuständige Ordnungs- oder Gesundheitsamt die notwendige Bestattung. Alle anfallenden Kosten werden dann im Nachhinein über die zuständige Behörde vom Bestattungspflichtigen zurückgefordert. Personen, die nicht in einem der oben genannten Verwandtschaftsverhältnisse stehen, haben auch kein Anrecht auf Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt.
Sie sind auch nicht Bestattungspflichtig.